Infos für Ärztinnen und Ärzte

Gemeinsam für gesunde Beine

 

Schön, dass Sie zu uns gefunden haben! Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Informationen und Dokumente für eine erfolgreiche Kompressionstherapie – gemeinsam mit Ihrer Apotheke.

Begutachtung Beine durch Venenfachberaterin

Die Kompressionstherapie ist ein zentraler Baustein in der Behandlung venöser und lymphatischer Erkrankungen. Ihre Wirksamkeit ist wissenschaftlich belegt – ihr Erfolg im Alltag hängt jedoch maßgeblich 
von der konsequenten Anwendung durch die Patientinnen und Patienten ab. 
 

Genau hier zeigt sich, wie wertvoll eine enge Zusammenarbeit zwischen Arztpraxis und Apotheke sein 
kann: Von der Verordnung über die individuelle Versorgung bis hin zur kontinuierlichen Begleitung der 
Patienten

Wie kann die Zusammenarbeit aussehen?

 

Mehr Therapieerfolg – weniger Rückfragen – zufriedene Patienten

In der täglichen Praxis bleibt oft wenig Zeit für detaillierte Erklärungen oder langfristige Adhärenzbegleitung. 
Gleichzeitig wissen wir: Schlecht sitzende oder nicht akzeptierte Kompressionsstrümpfe führen häufig zu Therapieabbrüchen, Rückfragen oder unzureichenden Ergebnissen.

Durch eine strukturierte Zusammenarbeit mit uns, 
Ihrer Apotheke vor Ort, profitieren Sie von: 


• einer spürbaren Entlastung Ihres Praxisteams 
• besser informierten, motivierten und therapietreuen Patienten 
• einer qualitativ hochwertigen, leitliniengerechten 
Versorgung 
• einer fachgerechten Auswahl und Anpassung der Kompressionsprodukte

Arzt-Information

1. Rund- und flachgestrickte Kompressionsstrümpfe belasten nicht Ihr Budget!

Die Verordnung von medizinischen Kompressionsstrümpfen und anderen Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie belastet nicht das Arznei- und Heilmittelbudget.

2. Das geht: 2 Paar Strümpfe pro Jahr.

Bei der Erstversorgung kann dem Patienten aus hygienischen Gründen ein zweites Paar medizinische Kompressionsstrümpfe zum Wechseln verordnet werden. Übermäßiger Verschleiß, z. B. berufsbedingt, oder körperliche Veränderungen des Patienten können eine frühere erneute Verordnung rechtfertigen.

3. Zubehör, wie Anziehhilfen, sind verordnungsfähig.

Bei gesundheitlichen Umständen, die das Anziehen von Kompressionsstrümpfen übermäßig 
erschweren, kann zusätzlich eine An- und Ausziehhilfe verordnet werden (Produktgruppe 02 
des Hilfsmittelverzeichnisses).

4. Keine starre Zuordnung der Kompressionsklasse zur Diagnose.

Die Strumpfart und die Stärke der erforderlichen Kompression (KKL 1 – 4) sind abhängig von der Diagnose, dem klinischen Befund und von der Lokalisation der Abflussstörung. Ziel der Kompressionstherapie ist die Besserung des klinischen Befundes.

5. Rund- oder flachgestrickt? Einfach den richtigen Strumpf finden.

Rundgestrickte Strümpfe empfehlen sich vor allem bei venösen Beschwerden. Bei Lymph- oder Lipödemen sind Flachstrick-Qualitäten mit einem höheren Arbeitsdruck zu bevorzugen, um die Schwellungen im Gewebe zu reduzieren.

6. Verordnung von Kompressionsklasse 1

Medizinische Kompressionsstrümpfe der KKL 1 können seit 2006 uneingeschränkt verordnet werden. Sie eignen sich hervorragend als Einstieg in die Kompressionstherapie und sind besonders für ältere und immobile Patienten geeignet.

Notwendige Rezeptangaben

Notwendige Rezeptangaben von medizinischen Kompressionsstrümpfen zur Abrechnung mit der Krankenkasse.

Vermeiden Sie unnötige Rückfragen beim Rezept für medizinische Kompressionsstrümpfe.

Tipp: Auch Anziehhilfen können verordnet werden.
Wenn z. B. eine erhebliche Bewegungseinschränkung vorliegt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Bitte nutzen Sie dafür ein separates Rezept.